Allgemeine Geschäftsbedingungen der Daniel Kramer Cosmetics AG

1. Geltung

Für alle Geschäfte gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam und gelten nur für den jeweils zustande gekommenen Vertrag.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Die im Katalog, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mass-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder deren -Abänderbarkeit auf der beschriebenen Ankündigung nicht vermerkt ist. Änderungen in Konstruktion und Ausführung der von uns vertriebenen Produkte behalten wir uns vor. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder auf behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen basieren. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

2.2 Enthält unsere Annahmeerklärung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, wenn dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.3 Mündliche Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Lieferbedingungen werden für uns nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.

2.4 Erteilte Aufträge werden spätestens mit Absendung der Auftragsbestätigung verbindlich.

 

3. Preise

3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Daniel Kramer Cosmetics AG, 8181 Höri, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Installation, Verpackung, Transport, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung.

3.2 Bei Bestellung unter CHF 350.– netto wird ein pauschaler Kostenanteil von CHF 12.– für Verpackung und Versand verrechnet.
3.3 Bei Bestellungen unter Fr. 100.– beträgt die Unkostenpauschale CHF 25.–.

 

4. Zahlung

4.1 Unsere Lieferungen sind 30 Tage nach Erhalt der Lieferung rein netto zu bezahlen. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in jedem Fall nachbelastet.

4.2 Bezahlungen «bar bei Lieferung» werden mit 3% Skonto berechnet. Neukunden werden ausschliesslich gegen Barzahlung beliefert.

 

5. Zahlungsverzug

5.1 Sind mehrere Rechnungen bzw. Forderungen offen, so wird eine Zahlung grundsätzlich und auch bei abweichender Bestimmung des Kunden mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung des Kunden ist ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um eine anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

5.2 Wird ein Kunde bei Zahlungsverzug 3 Mal gemahnt, wird er künftig für mindestens 1 Jahr nur noch per Nachnahme oder gegen Bezahlung bei Ablieferung beliefert. Sämtliche zusätzlichen Kosten trägt der Kunde. Wir sind auch berechtigt, sofort jegliche weitere Lieferungen bis zur vollständigen Deckung offener Guthaben einzustellen. Im Übrigen hat der Verzug einer Zahlung die sofortige Fälligkeit aller übrigen Forderungen zur Folge.

 

6. Lieferung und Lieferfrist

6.1 Die Lieferung der Kaufsache erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

6.2 Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für allfällig entstandenen direkten oder indirekten Schaden haftbar zu machen.

6.3 Bei Verzug mit unserer Lieferung oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens 30-tägigen schriftlichen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und sofort zu berechnen.

 

7. Annahmeverzug

7.1 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist die Vertragserfüllung sowie den uns entstandenen Schaden (Mehraufwendungen wie Transport oder Lagerkosten) sowie bei weiterem Annahmeverzug den entgangenen Gewinn vom säumigen Käufer zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer von uns nicht zu vertretenen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser erstmals in Annahmeverzug gerät.

7.2 Bei Sonderanfertigungen müssen wir in jedem Fall auf Abnahme bestehen. Wird die Annahme verweigert, wird Erfüllungsersatz fällig (Kaufpreis, Versandkosten, Entsorgungskosten, etc.).

 

8. Warenretouren

8.1 Sachgemäss ausgelieferte verderbliche Waren werden grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen. Bei Warenrücknahme aus Kulanzgründen werden nur solche Waren zurückgenommen, die aktuell und in einem einwandfreien Zustand sind. Der Abzug des Warenwertes beträgt mindestens 20% und wird ausschliesslich in Form einer Warengutschrift zurückerstattet.

8.2 Sonderangebote werden nicht mehr zurückgenommen.

8.3 Der Käufer ist verpflichtet, bei Retouren selbst oder speziell für ihn angebrachten Aufkleber auf den Produkten restlos zu entfernen. Wird dies nicht berücksichtigt, bleibt die Ware vom Umtausch ausgeschlossen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle unsere Lieferungen, die gegen Rechnung geliefert werden, stehen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Kaufsache geht erst nach Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer auf diesen über. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veräusserer die Kaufsache ins Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz bzw. Wohnort des Käufers eintragen lässt.

9.2 Vor dem Übergang des Eigentums ist die Weiterveräusserung oder jede Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräusserung an einen Wiederverkäufer ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.

9.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden bis zur Tilgung des Kaufpreises an uns abgetreten.

 

10. Prüfung der Lieferung und Beanstandungen

10.1 Wir übernehmen für neu hergestellte Erzeugnisse wo nicht anders angegeben, eine zweijährige Garantie, mit Ausnahme von Zubehör- und Verschleissteilen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung. Die Garantiezusage umfasst Material- und Konstruktionsfehler. Unsere Gewährleistung entfällt bei unsachgemässer Aufbewahrung, Bedienung und/oder Eingriffen durch nicht von uns autorisierte Personen.

10.2 Die Lieferungen sind unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Beanstandungen jedweder Art, auch Falschlieferungen und die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften müssen umgehend schriftlich angezeigt werden. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder benützt werden.

10.3 Im Falle von Beanstandungen behalten wir uns das Recht vor, den mangelhaften Liefergegenstand nachzubessern oder zu ersetzen.

10.4 Die Überprüfung des mangelhaften Liefergegenstandes kann nach unserer Wahl beim Käufer oder in den eigenen Räumlichkeiten stattfinden.

10.5 Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, fehlgeschlagen oder trotz Ansetzung einer zumutbaren Frist nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10.6 Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Folgeschäden, sofern nicht einzelvertraglich festgelegt. Unsere Daten und Angaben in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Druckschriften können nicht als solche Zusicherung angesehen werden.

10.7 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist nur im Zusammenhang mit der Übergabe der Ware zulässig.

10.8 Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, die Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

11. Leihware / Ersatzgeräte

Während der Dauer einer Reparatur eines Gerätes während dessen Garantiezeit wird von uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wenn möglich und vorhanden ein Ersatzgerät kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Garantiefrist wird eine Gebühr von CHF 250.00 pro Reparatur pauschal erhoben.

 

12. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Bülach.

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